ATTACHMATEWRQ™ SOFTWARE-LIZENZVERTRAG REFLECTION®-SOFTWAREPRODUKTE WICHTIGE INFORMATIONEN - BITTE AUFMERKSAM LESEN Dieser Software-Lizenzvertrag (“Vertrag”) ist ein rechtlich verbindlicher Vertrag zwischen Ihnen (als natürlicher oder juristischer Person) und Attachmate Corporation, unter dem Geschäftsnamen AttachmateWRQ agierend (der Lizenzgeber) für AttachmateWRQ-Software-Produkte, einschließlich Computer- Software und zugehöriger Installations- oder benutzerhand- bücher (“Software”), die für Sie lizenziert sind. Sofern Sie keinen anderslautenden Lizenzvertrag mit dem Lizenzgeber abgeschlossen haben, akzeptieren Sie diesen Vertrag und erkennen ihn als verbindlich an, indem Sie (i) die entspre- chenden Optionen wählen, wenn Sie aufgefordert werden, dem Vertrag zuzustimmen oder ihn abzulehnen, oder indem Sie (ii) die Software installieren, kopieren, herunterladen, darauf zugreifen oder anderweitig verwenden. Wenn Sie den Bedingungen dieses Vertrags nicht zustimmen, erhalten Sie den Kaufpreis vollständig zurück, wenn Sie innerhalb von 30 Tagen nach Kaufdatum die Software und alle mitgelieferten Materialien sowie den Kaufbeleg zum Händler bzw. zur Ver- kaufsstelle zurückbringen. SOFTWARE-LIZENZ 1 LIZENZERTEILUNG. Nach Zahlung der Lizenzgebühren erhalten Sie vom Lizenzgeber und seinen Lieferanten eine nicht exklusive, nicht übertragbare Lizenz für die Verwendung der Software zu internen Geschäftszwecken entsprechend den Bedingungen dieses Vertrags und den im Anhangerläu- terten Produktnutzungsrechten. Im Sinne dieses Vertrags wird die Software “verwendet”, wenn die Software oder eine Komponente der Software installiert oder in den temporären oder permanenten Speicher eines Computers geladen oder anderweitig darauf zugegriffen wird. 2 SONSTIGE RECHTE UND EINSCHRÄNKUNGEN. Sofern nichts anderes in diesem Vertrag oder den betreffenden Produkt- nutzungsrechten festgelegt ist, gelten folgende Rechte und Einschränkungen: A KOPIEN. Die Software darf nicht kopiert werden, ausge- nommen in Übereinstimmung mit den geltenden Produkt- nutzungsrechten und zur Erstellung einer Kopie zu Sicherungs- und Archivierungzwecken. Jede Kopie der Software muß die entsprechenden Copyright-Vermerke und sonstige Urheberrechtshinweise enthalten. B EINSCHRÄNKUNGEN IN BEZUG AUF ZURÜCKENTWICKLUNG (REVERSE ENGINEERING), DEKOMPILIERUNG UND DISASSEM- BLIERUNG. Sie sind nicht berechtigt, die Software zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zudekom- pilieren, zu disassemblieren oder auf andere Weise den Quellcode zu ermitteln, es sei denn, dies ist durch anwendbares Recht gestattet. C VERLEIH. Sie sind nicht berechtigt, die Software zu verleihen, zu vermieten, zu verkaufen oder eine Unterlizenz dafür auszustellen. Sie sind nicht berechtigt, kommerzielle Hosting-Dienste mit der Software bereitzustellen. D TRENNUNG DER KOMPONENTEN. Wenn Sie die Software als Produktpaket erworben haben, dürfen Sie pro Lizenz die einzelnen Produkte des Pakets nur auf einem Computer installieren oder verwenden. E SPRACHVERSIONEN. Wenn die Ihnen zur Verfügung gestel- lten Medien mehr als eine Sprachversion derselben Software enthalten, können Sie jede der Sprachversionen verwenden, solange die Gesamtanzahl der Kopien nicht die Anzahl der erworbenen Lizenzen übersteigt. F HINWEIS ZUR JAVA-UNTERSTÜTZUNG. Wenn das von Ihnen erworbene Software-Produkt Programme enthält, die in Java geschrieben wurden, Kontrollgeräten, die einen fehlerfreien Ablauf erfordern (z.B. Atomkraft- werke, Flugzeugnavigations- bzw.Flugüberwachungssysteme oder lebenserhaltende Maschinen), konzipiert oder lizenziert ist. Sie garantieren, daß Sie die Software nicht für solche Zwecke verwenden. G ÜBERTRAGUNG. Sie sind nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Lizenzgebers Ihre Software-Lizenz oder die aus diesem Vertrag resultie- renden Rechte und Pflichten an eine natür- liche oder juristische Person zu übertragen. H PATCHES UND AKTUALISIERUNGEN. (i) Ein Patch ist ergänzender Code (manchmal “Fix” genannt), mit dem ein oder mehrere Probleme in der Software behoben werden. Ein Patch ist Teil der Software und unterliegt den Bestimmungen dieses Vertrags, sofern dafür keine anderslautenden Ver- einbarungen getroffen wurden. Sie dürfen ein Patch nur für die lizenzierten Kopien der Software ver- wenden, sofern Sie eine entsprechende Autorisierung vom Lizenzgeber erhalten haben. (ii)Die Software-Lizenz wird Ihnen für die erworbene Produktversion erteilt. Eine Produktaktualisierung (“Aktualisierung”) ist eine spätere Ausgabe der Software, die typischerweise durch eine geänderte Versionsnummer gekennzeichnet ist (z. B. von x.x auf x.y oder auf y.y). Um eine neuere Version benutzen zu können, müssen Sie Aktualisierungs- lizenzen für alle Lizenzen des Software-Produkts erwerben oder Anspruch auf Aktualisierungen aus einem Wartungsvertrag mit dem Lizenzgeber haben. Nach der Installation der Aktualisierung müssen Sie das ersetzte Produkt bzw. die ersetzte Version zerstören. Sie dürfen die Aktualisierung aus- schließlich gemäß dem für die Aktualisierung geltenden Software-Lizenzvertrag und den zuge- hörigen Produktnutzungsrechten verwenden. I FREIEXEMPLARE UND AUSWERTUNGSSOFTWARE MIT ZEITLICH BEGRENZTER GÜLTIGKEIT. Wenn Sie ein Freiexemplar (“Complimentary” oder “Comp”)der Software ungeachtet anderslautender Ab- schnitte in diesem Vertrag, ausschließlich zu Demonstrations-, Test- oder Auswertungszwecken er- laubt. Wenn Sie eine Auswertungsversion der Software mit zeitlich begrenzter Gültigkeit erworben haben, dürfen Sie, ungeachtet anderslautender Abschnitte in diesem Vertrag, nur für den Auswertungszeitraum eine Kopie der Software installieren und verwenden und diese ausschließlich zu Auswertungs- und Testzwecken, jedoch nicht zur Produktion einsetzen. Der “Auswertungszeitraum” beginnt an dem Tag, an dem Sie die Software zum ersten Mal verwenden, und endet (i) an dem Tag, an dem die Auswertungs- version mit zeitlich begrenzter Gültigkeit automa- tisch nicht mehr funktioniert, oder (ii) sechzig (60) Tage nach der ersten Verwendung, je nachdem, welcher Zeitpunkt zuerst eintritt. Am Ende des Auswertungs- zeitraums erlischt automatisch Ihr Recht, die Auswer- tungsversion der Software mit zeitlich begrenzter Gültigkeit zu verwenden. Der Zeitraum für die Gültig- keit der Software kann nicht verlängert werden. Wenn Sie mehrere Software-Produkte auf dem Medium auswer- ten, können die Auswertungszeiträume variieren. J BENCHMARK-TESTS. Sie sind nicht berechtigt, Benchmark- Ergebnisse in bezug auf die Verwendung der Software ohne die vorherige schriftliche Genehmigung des Lizenzgebers zu veröffentlichen. K RECHTSVORBEHALT. Die Software ist Eigentum des Lizenz- gebers oder eines Lieferanten des Lizenzgebers. Sie ist urheberrechtlich geschützt und wird lizenziert, nicht verkauft. Der Lizenzgeber behält sich alle Rechte vor, die nicht ausdrücklich in diesem Vertrag festgelegt sind. 3 VERTRAGSBEENDIGUNG. Wenn Sie gegen eine der hier genannten Vertragsbedingungen verstoßen, kann der Lizenzgeber von diesem Vertrag zurücktreten, ohne damit auf irgendwelche anderen Rechte oder Ansprüche zu verzichten. Wenn der Lizenzgeber von diesem Vertrag zurücktritt, müssen Sie alle Kopien der Software zerstören und dies auf Anfrage des Lizenzgebers nachweisen. 4 ÜBERPRÜFUNG. Der Lizenzgeber hat das Recht zu überprüfen, ob Sie die Vertragsbedingungen einhalten. Sie stimmen folgenden Maßnahmen zu: A Implementierung interner Schutzmaßnahmen, um nicht autorisiertes Kopieren, Verteilen oder Verwenden der Software zu verhindern; B Dokumentation der installierten, kopierten oder verwen- deten Software-Produkte und, auf Anfrage des Lizenz- gebers Ausstellung einer schriftlichen Bestätigung über die Anzahl (nach Produkt und Version) der instal- lierten Kopien oder die maximale Benutzeranzahl bei einer Lizenz für gleichzeitigen Zugriff; und C Einwilligung zur Inspektion und Überprüfung Ihrer Computer und Unterlagen auf Einhaltung dieses Vertrags durch einen Repräsen- tanten des Lizenzgebers oder einen unabhängigen Prüfer während der normalen Geschäftszeiten. Sie erklären sich zur uneinge- schränkten Zusammenarbeit mit diesen Prüfern bereit, stellen alle benötigten Unterlagen zur Verfügung und ermöglichen den Zugriff auf die betreffenden Computer. Wenn im Rahmen einer Überprüfung festgestellt wird, daß die Software ohne Lizenz installiert ist oder verwendet wird bzw. dies in der Vergangenheit der Fall war, müssen Sie unverzüglich die erforderlichen zusätz- lichen Lizenzen erwerben. Wenn ein Lizenzverstoß von mindestens 5 % ermittelt wird, müssen Sie dem Lizenz- geber die Kosten für die Überprüfung erstatten und die erforderlichen zusätzlichen Lizenzen innerhalb von 30 Tagen erwerben, ohne Anspruch auf mögliche Preisnach- lässe zu haben. 5 EXPORT. Sie sind für die Einhaltung nationaler und inter- nationaler Handelsabkommen verantwortlich. Sie erkennen an, daß diese Software als “Verschlüsselungs-Software für den Massenmarkt” klassifiziert ist und nur unter Einhal- tung der Ausfuhrbestimmungen der USA (U.S Government Export Administration Regulations) exportiert und reexpor- tiert werden kann. Ohne die Genehmigung der US-Regierung ist es untersagt, die Software in eines der in den US- Ausfuhrbestimmungen aufgeführten verbotenen Länder (u. a. Kuba, Iran, Libyen, Nordkorea, Sudan und Syrien) oder an eine darin genannte natürliche oder juristische Person bzw. einen darin genannten Endbenutzer zu exportieren oder zu re-exportieren. Weitere Informationen finden Sie unter www.bis.doc.gov/encryption. 6 EINGESCHRÄNKTE RECHTE DER US-REGIERUNG. Durch die Annahme der Lieferung oder die Verwendung der Software erkennt die US-Regierung ungeachtet anderslautender Regelungen und im höchstmöglichen Umfang gemäß Bundesgesetz folgende Punkte an: (a) Der Erwerb dieser Software unterliegt Abschnitt 12 der FAR (Federal Acquisition Regulations); (b) diese Software ist als “kommerzielle Computer-Software” gemäß den entsprechenden Vorschriften zur Beschaffung von Gebrauchsgütern eingestuft; (c) bei den vom Lizenzgeber an der Software vorgenommenen Änderungen handelt es sich um geringfügige oder handelsübliche Änderungen; und (d) die US-Regierung ist an die Bedingungen dieses Vertrags gebunden. Anderslautende Lizenzbedingungen können nur beidseitig und schriftlich vereinbart werden. 7 GELTENDES RECHT UND ANWALTSKOSTEN. Dieser Vertrag unter- liegt den Gesetzen des US-Bundesstaates Washington, mit Ausnahme der Bestimmungen zu Gesetzeskonflikten und ausdrücklich ausschließlich der UN-Konvention über den internationalen Warenkauf. Wenn Sie diese Software außer- halb der USA erworben haben, gelten unter Umständen die Gesetze des jeweiligen Landes. Wenn es zur Durchsetzung eines Rechts oder Anspruchs aus diesem Vertrag oder hinsichtlich der Auslegung dieses Vertrags zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt, hat die Partei, zu deren Gunsten das Gericht entscheidet, Anspruch auf Erstattung ihrer Kosten, einschließlich der Anwaltskosten in einem angemessenen Umfang. 8 RECHTE VON LIEFERANTEN. Lieferanten von Code für Dritther- steller-Software, der in der Software enthalten ist und diesem Vertrag unterliegt, haben in dem eingeschränkten Ausmaß, das zum Schutz ihrer Interessen erforderlich ist, den Status eines Anspruchsberechtigten. 9 NUTZUNG DES NAMENS. Sie sind damit einverstanden, als Kunde des Lizenzgebers benannt zu werden und daß der Lizenzgeber Ihren Namen, Ihre Handelsbezeichnung oder Ihre Marke angibt und Ihr Unternehmen in den Kundeninforma- tionen und Marketingmaterialien des Lizenzgebers kurz beschrieben wird. Sie gestatten dem Lizenzgeber die Verwendung Ihres Namens und Ihrer Handelsbezeichnungen und Marken ausschließlich in Zusammenhang mit diesen Rechten. 10 AUSSCHLUSS ANDERER VEREINBARUNGEN. Dieser Vertrag ist die alleinige Grundlage für Vereinbarungen zwischen Ihnen und dem Lizenzgeber hinsichtlich der Software und ersetzt alle anderen Verträge oder Vereinbarungen in schriftlicher oder mündlicher Form. Die Bedingungen dieses Vertrags können nicht durch schriftliche Formulare geändert werden, die zur Vertragserfüllung verwendet werden. Eine Änderung der Vertragsbedingungen ist nur durch eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung beider Parteien möglich. Wenn der Lizenzgeber auf die Einhaltung einer Bestimmung dieses Vertrags verzichtet, bedeutet dies keinen generellen Verzicht auf die Einhaltung dieser oder einer anderen Bestimmung. Wenn ein Teil dieses Vertrags nicht durchsetzbar ist, gelten die Bestimmungen im größtmöglichen durch das anwendbare Recht gestatteten Umfang. Andere Teile des Vertrags behalten ihre Gültig- keit. Dieser Vertrag wurde ursprünglich in englischer Sprache verfaßt. Wenn er in eine andere Sprache übersetzt wurde, ist die englische Version maßgeblich. Falls Sie Fragen zu diesem Vertrag haben oder sich aus einem anderen Grund mit dem Lizenzgeber in Verbindung setzen möchten, wenden Sie sich an den für Ihr Unternehmen zuständigen Repräsentanten des Lizenzgebers, oder schreiben Sie an folgende Adresse: Attachmate Corporation, 1500 Dexter Avenue North, Seattle, WA 98109 USA. DIE FOLGENDE EINGESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG FÜR DIE SOFTWARE WIRD ZU REFERENZZWECKEN IN DIESEM VERTRAG ANGEGEBEN. EINGESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG IN MANCHEN LÄNDERN IST EINE EINSCHRÄNKUNG DER GEWÄHRLEISTUNG ODER EINE EINSCHRÄNKUNG BEZIEHUNGSWEISE EIN AUSSCHLUSS DER HAFTUNG NICHT ZULÄSSIG, D. H. DIE NACHFOLGEND BESCHRIEBENEN EINSCHRÄNKUNGEN GELTEN UNTER UMSTÄNDEN NICHT FÜR SIE. EINGESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG. Für einen Zeitraum von neun- zig (90) Tagen ab Erhalt der Software gewährleistet der Lizenzgeber (a)die Funktionalität der Software entsprechend den Angaben im Begleitmaterial, sofern die Software nicht geändert und vorschriftsmäßig verwendet wird, und (b) die Fehlerfreiheit der vom Lizenzgeber bereitgestellten Medien. Alle stillschweigenden Gewährleistungen sind auf diesen Zeitraum von 90 Tagen beschränkt. Diese eingeschränkte Gewährleistung ist nichtig, wenn der Software-Fehler auf Modifizierungen, Mißbrauch, falsche Anwendung oder einen Unfall zurückzuführen ist. Die eingeschränkte Gewährleistung gilt nicht für die Auswertungsversionen der Software mit zeitlich begrenzter Gültigkeit, die wie besehen und ohne jegliche Gewährleistung zur Verfügung gestellt werden. IHR AUSSCHLIESSLICHER ANSPRUCH. Die Gesamthaftung des Lizenzgebers und seiner Lieferanten und Ihr ausschließlicher Anspruch aufgrund der eingeschränkten Gewährleistung ist, nach dem Ermessen des Lizenzgebers, auf die Reparatur oder den Austausch der fehlerhaften Software oder die Zurück- erstattung des Kaufpreises für die fehlerhafte Software beschränkt. Dieser Anspruch besteht nur, wenn Sie die fehlerhafte Software zusammen mit dem Kaufbeleg an den Lizenzgeber zurückgeben. Wird die Software ausgetauscht, gilt die Gewährleistung für den verbleibenden Gewährlei- stungszeitraum oder dreißig (30) Tage, je nachdem, welcher Zeitraum länger ist. Außerhalb der USA besteht dieser Anspruch und die Möglichkeit, die vom Lizenzgeber angebotene Produktunterstützung zu nutzen, nur, wenn Sie einen Kaufbe- leg von einer autorisierten internationalen Verkaufsstelle vorweisen können. KEINE WEITEREN GEWÄHRLEISTUNGEN. IM GRÖSSTMÖGLICHEN DURCH DAS ANWENDBARE RECHT GESTATTETEN UMFANG SCHLIESSEN DER LIZENZGEBER UND SEINE LIEFERANTEN HIERMIT ALLE ANDEREN GEWÄHRLEISTUNGEN AUS, GLEICH OB MÜNDLICH ODER SCHRIFTLICH; AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG DER HANDELSÜBLICHKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, RECHTSINHABERSCHAFT UND WAHRUNG VON RECHTEN DRITTER - ALLES IN BEZUG AUF DIE SOFTWARE SOWIE BEREITGESTELLTEN ODER NICHT ERBRACHTEN TECHNISCHEN KUNDENDIENST. EINSCHRÄNKUNG DER GEWÄHRLEISTUNG. DER LIZENZGEBER UND SEINE LIEFERANTEN SIND IN KEINEM FALL HAFTBAR FÜR IRGENDWELCHE SPEZIELLEN, ZUFÄLLIGEN, INDIREKTEN ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF PERSONENSCHÄDEN, SCHÄDEN AUS ENTGANGENEM GEWINN, GESCHÄFTSUNTERBRECHUNG, VERLUST VON VERTRAULICHEN ODER ANDEREN INFORMATIONEN, VERLUST VON PRIVATSPHÄRE SOWIE ANDERE VERMÖGENSSCHÄDEN), DIE AUS DER VERWENDUNG DER SOFTWARE ODER DER TATSACHE, DASS SIE NICHT VERWENDET WERDEN KANN, ODER AUS DER BEREITSTELLUNG VON TECHNISCHEM KUNDENDIENST ODER DER TATSACHE, DASS KEIN KUNDENDIENST ERBRACHT WORDEN IST, RESULTIEREN, SELBST DANN NICHT, WENN DER LIZENZGEBER ODER SEINE LIEFERANTEN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDEN. DIE GESAMT- HAFTUNG DES LIZENZGEBERS UND SEINER LIEFERANTEN BESCHRÄNKT SICH GEMÄSS DIESEM VERTRAG UND DER EINGESCHRÄNKTEN GEWÄHR- LEISTUNG AUF DEN BETRAG, DEN SIE FÜR DIE SOFTWARE ODER DEN TECHNISCHEN SUPPORT, DIE BZW. DER DEN SCHADEN VERURSACHT HAT, BEZAHLT HABEN. ANHANG - PRODUKTNUTZUNGSRECHTE Nachfolgend werden die Produktnutzungsrechte für die einzel- nen vom Lizenzgeber angebotenen Software-Produkte aufge- führt. Alle Drittherstellerprodukte, die mit der Software zur Verfügung gestellt werden und einem separaten Lizenz- vertrag unterliegen, sind entsprechend den Bedingungen des jeweiligen Lizenzvertrags für Sie lizenziert. FÜR DIE WINDOWS-BASIERTEN EMULATIONSPROGRAMME VON ATTACHMATEWRQ, PC-X SERVER UND NFS: • DESKTOP-LIZENZEN: Sie müssen für jeden Computer, auf dem die Software “verwendet” wird, eine Desktop-Lizenz erwer- ben und zuweisen. Die Software wird “verwendet”, wenn die Software oder eine Komponente der Software installiert oder in den temporären oder permanenten Speicher eines Computers geladen oder anderweitig darauf zugegriffen wird. Der primäre Benutzer des Computers, auf dem die Software verwendet wird, kann eine zweite Kopie erstel- len, um auch zu Hause oder auf einem tragbaren Computer mit der Software arbeiten zu können. • LIZENZPAKET FÜR DIE GLEICHZEITIGE NUTZUNG: Sie müssen ein Lizenzpaket für die gleichzeitige Nutzung für die maxi- male Anzahl von Benutzern erwerben, die die Software gleichzeitig verwenden bzw. gleichzeitig darauf zugrei- fen. Im Zusammenhang mit solchen Lizenzpaketen sind fol- gende Punkte zu beachten: (i) Die Software darf nur in einer entsprechend konfigurierten Windows Terminal Services-Umgebung (auch “Mehrbenutzer-Windows”-, “WTS”- oder “Citrix Metaframe Server”-Umgebung genannt)verwen- det werden;(ii) Sie müssen die gleichzeitige Verwendung nach Produkt und Version überwachen, steuern und darüber (auf Anfrage des Lizenzgebers) Bericht erstatten; und (iii) Sie benötigen vom Lizenzgeber ein gültiges Zertifikat für Ihr Lizenzpaket. FÜR ATTACHMATEWRQ REFLECTION FOR THE WEB: Reflection for the Web beinhaltet (a) Computer-Software, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: (i) Verwaltungs- programme für Verteilung, Sicherheit und Überwachung (“Reflection Administrator”) und (ii) bestimmte CAB- und JAR-Dateien; die Dateien oder Komponenten daraus werden auf den Computer eines Benutzers (zusammen oder einzeln “Terminal-Emulationskomponente” genannt) heruntergeladen, und (b) die zugehörige Dokumentation. • LIZENZPAKET FÜR DIE GLEICHZEITIGE NUTZUNG: Sie müssen ein Lizenzpaket für die gleichzeitige Nutzung für die maximale Anzahl von Benutzern erwerben, die gleichzeitig die Terminal-Emulationskomponente verwenden bzw. darauf zugreifen; (ii) das in der Software integrierte Nutzungs- Überwachungsprogramm (oder ein Programm, das dieselben Daten liefert) konfigurieren und verwenden, um die gleich- zeitige Benutzung nach Produkt und Version zu überwachen, zu steuern und darüber (auf Anfrage des Lizenzgebers) Bericht zu erstatten; und (iii) vom Lizenzgeber ein Zertifikat als Nachweis des Lizenzpakets erwerben. • BENUTZERLIZENZ: Damit Endbenutzer die Software verwenden können, müssen Sie eine Benutzerlizenz für jeden Endbenu- tzer erwerben, der die Terminal-Emulationskomponente herunterlädt. Ein lizenzierter Endbenutzer darf die Terminal-Emulationskomponente ausschließlich zum Anzeigen und Verwenden der Reflection-Web-Seite auf seinem Computer zwischenspeichern. • VERWENDUNG VON REFLECTION ADMINISTRATOR: Wenn Sie ein Lizenzpaket für die gleichzeitige Nutzung oder eine Benutzerlizenz für die Software erwerben, können Sie einer angemessenen Anzahl von Benutzern(“Administratoren”) die Verwendung von Reflection Administrator ermöglichen, für den ausschließlichen Zweck, die lizenzierten Endbenutzer dieser Software zu unterstützen. Sie müssen eine separate Server-Lizenz für Reflection Administrator erwerben, damit Reflection Administrator für andere Produkte als Reflection for the Web verwendet werden kann. FÜR REFLECTION ADMINISTRATOR VON ATTACHMATEWRQ-EIGENSTÄNDIGE INSTALLATION: • SERVER-LIZENZ: Sie müssen für jede Kopie der Software (mit ihren Verwaltungs-, Überwachungs-Sicherheits-Server- Komponenten), die auf einem physischen Server installiert ist, eine Server-Lizenz erwerben und zuweisen. Statt alle Software-Komponenten auf einem Server zu installieren, haben Sie die Möglichkeit, die Sicherheits-Server-Komponente auf einem Server und die Verwaltungs- und Überwachungskomponenten auf einem anderen Server zu installieren. FÜR ATTACHMATEWRQ REFLECTION FOR SECURE IT: • LIZENZ FÜR CLIENT FÜR WINDOWS, UNIX ODER z/OS: Sie müssen für jeden Computer, auf dem die Software “verwendet” wird, eine Client-Lizenz erwerben und zuweisen. Die Software wird “verwendet”, wenn die Software oder eine Komponente der Software installiert oder in den temporären oder permanenten Speicher eines Computers geladen oder ander- weitig darauf zugegriffen wird. Der primäre Benutzer des Computers, auf dem die Software verwendet wird, kann eine zweite Kopie erstellen, um auch zu Hause oder auf einem tragbaren Computer mit der Software arbeiten zu können. • LIZENZ FÜR SERVER FÜR WINDOWS, UNIX ODER z/OS: Sie müssen für jede Kopie der Software, die auf einem Server instal- liert ist und mit einer einzelnen logischen Partition, einer einzelnen virtuellen Maschine oder einer einzelnen Instanz eines Betriebssystems verwendet wird, eine Server- Lizenz (“Server-Lizenz”) erwerben und zuweisen. Wenn Sie die Software mit einer anderen Instanz desselben Betriebs- systems oder mit einem anderen Betriebssystem verwenden, müssen Sie für jedes weitere Betriebssystem eine weitere Server-Lizenz erwerben. Wenn Sie eine Server-Lizenz für Reflection for Secure IT Server für UNIX oder Server für z/OS erwerben, können Sie außerdem eine Kopie des entspre- chenden Reflection for Secure IT Client-Produkts, das zum Server-Produkt gehört, auf demselben Server installieren und verwenden, sofern dies ausschließlich zum Zweck der Verwaltung des Server-Produkts erfolgt. • WEITERE EINGESCHRÄNKTE RECHTE (NUR SERVER FÜR UNIX): Wenn Sie eine Server-Lizenz für Reflection for Secure IT Server für UNIX erwerben, können Sie außerdem nach vorheriger schriftlicher Benachrichtigung des Lizenzgebers den Quell- code von Reflection for Secure IT Server für UNIX und Reflection for Secure IT Client für UNIX verwenden, sofern dies ausschließlich dem Zweck dient, den Quellcode in Binärdateien zu kompilieren, die (a) auf Plattformen in Ihrer IT-Umgebung verwendet werden, die von der Software anderenfalls nicht unterstützt werden, oder um (b) neue Funktionen hinzuzufügen, die anderenfalls nicht zur Ver- fügung stünden, z. B. eine Änderung des Standard-Instal- lationsverzeichnisses oder die Konfiguration einer exter- nen Authentifizierungsmethode. Sie dürfen nur die beim Kompilieren erstellten Binärdateien für interne Zwecke verwenden. Der Quellcode darf nicht anderweitig verwendet werden. Vor dem Kompilieren des Quellcodes gemäß den Anweisungen in diesem Abschnitt müssen Sie den Lizenzgeber schriftlich darüber informieren, auf welchen Plattformen die kompilierten Binärdateien verwendet werden sollen. Der Lizenzgeber und/oder seine Lieferanten behalten alle Rechte an der Software und den daraus abgeleiten Dateien. Senden Sie Ihre schriftliche Benachrichtigung an die E-Mail-Adresse wrqsupport@attachmatewrq.com. Copyright © 2006 Attachmate Corporation. All rights reserved. AttachmateWRQ, the AttachmateWRQ logo, WRQ and Reflection are either registered trademarks or trademarks of Attachmate Corporation, in the USA and other countries. All other trademarks, trade names, or company names referenced herein are used for identification only and are the property of their respective owners. Additional license and copyright information for third party software is located in the Help/About box, online help, or readme file in the installation directory and on the CD image. Printed in the USA. 4/06 286840