ATTACHMATEWRQ™  
SOFTWARE-LIZENZVERTRAG
 
REFLECTION®-SOFTWAREPRODUKTE

WICHTIGE INFORMATIONEN - BITTE AUFMERKSAM LESEN
Dieser Software-Lizenzvertrag (“Vertrag”) ist ein rechtlich
verbindlicher Vertrag zwischen Ihnen (als natürlicher oder
juristischer Person) und Attachmate Corporation, unter dem
Geschäftsnamen AttachmateWRQ agierend (der Lizenzgeber) für
AttachmateWRQ-Software-Produkte, einschließlich Computer-
Software und zugehöriger Installations- oder benutzerhand-
bücher (“Software”), die für Sie lizenziert sind. Sofern 
Sie keinen anderslautenden Lizenzvertrag mit dem Lizenzgeber
abgeschlossen haben, akzeptieren Sie diesen Vertrag und
erkennen ihn als verbindlich an, indem Sie (i) die entspre-
chenden Optionen wählen, wenn Sie aufgefordert werden, dem
Vertrag zuzustimmen oder ihn abzulehnen, oder indem	Sie 
(ii) die Software installieren, kopieren, herunterladen,
darauf zugreifen oder anderweitig verwenden. Wenn Sie den 
Bedingungen dieses Vertrags nicht zustimmen, erhalten Sie
den Kaufpreis vollständig zurück, wenn Sie innerhalb von 30
Tagen nach Kaufdatum die Software und alle mitgelieferten
Materialien sowie den Kaufbeleg zum Händler bzw. zur Ver-
kaufsstelle zurückbringen.

SOFTWARE-LIZENZ

1 LIZENZERTEILUNG. Nach Zahlung der Lizenzgebühren erhalten 
  Sie vom Lizenzgeber und seinen Lieferanten eine nicht
  exklusive, nicht übertragbare Lizenz für die Verwendung
  der Software zu internen Geschäftszwecken entsprechend
  den Bedingungen dieses Vertrags und den im Anhangerläu-
  terten Produktnutzungsrechten. Im Sinne dieses Vertrags
  wird die Software “verwendet”, wenn die Software oder
  eine Komponente der Software installiert oder in den
  temporären oder permanenten Speicher eines Computers
  geladen oder anderweitig darauf zugegriffen wird.
2 SONSTIGE RECHTE UND EINSCHRÄNKUNGEN. Sofern nichts
  anderes in diesem Vertrag oder den betreffenden Produkt-
  nutzungsrechten festgelegt ist, gelten folgende Rechte
  und Einschränkungen:
   A KOPIEN. Die Software darf nicht kopiert werden, ausge-
     nommen in Übereinstimmung mit den geltenden Produkt-
     nutzungsrechten und zur Erstellung einer Kopie zu
     Sicherungs- und Archivierungzwecken. Jede Kopie der
     Software muß die entsprechenden Copyright-Vermerke
     und sonstige Urheberrechtshinweise enthalten. 
   B EINSCHRÄNKUNGEN IN BEZUG AUF ZURÜCKENTWICKLUNG 
     (REVERSE ENGINEERING), DEKOMPILIERUNG UND DISASSEM-
     BLIERUNG. Sie sind nicht berechtigt, die Software
     zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zudekom-
     pilieren, zu disassemblieren oder auf andere Weise 
     den Quellcode zu ermitteln, es sei denn, dies ist
     durch anwendbares Recht gestattet.
   C VERLEIH. Sie sind nicht berechtigt, die Software 
     zu	verleihen, zu vermieten, zu verkaufen oder eine
     Unterlizenz dafür auszustellen. Sie sind nicht
     berechtigt, kommerzielle Hosting-Dienste mit der
     Software bereitzustellen.
   D TRENNUNG DER KOMPONENTEN. Wenn Sie die Software als 
     Produktpaket erworben haben, dürfen Sie pro Lizenz
     die einzelnen Produkte des Pakets nur auf einem
     Computer installieren oder verwenden.
   E SPRACHVERSIONEN. Wenn die Ihnen zur Verfügung gestel-
     lten Medien mehr als eine Sprachversion derselben
     Software enthalten, können	Sie jede der Sprachversionen
     verwenden, solange die Gesamtanzahl der Kopien nicht
     die Anzahl der erworbenen Lizenzen übersteigt.
   F HINWEIS ZUR JAVA-UNTERSTÜTZUNG. Wenn das von Ihnen 
     erworbene Software-Produkt Programme enthält, die
     in Java geschrieben wurden, Kontrollgeräten, die
     einen fehlerfreien Ablauf erfordern (z.B. Atomkraft-
     werke, Flugzeugnavigations- bzw.Flugüberwachungssysteme
     oder lebenserhaltende Maschinen), konzipiert oder
     lizenziert ist. Sie garantieren, daß Sie die Software
     nicht für solche Zwecke verwenden.
   G ÜBERTRAGUNG. Sie sind nicht berechtigt, ohne vorherige 
     schriftliche Genehmigung des Lizenzgebers Ihre
     Software-Lizenz oder die aus diesem Vertrag resultie-
     renden Rechte und Pflichten an eine natür-
     liche oder juristische Person zu übertragen. 
   H PATCHES UND AKTUALISIERUNGEN.
     (i) Ein Patch ist ergänzender Code (manchmal “Fix” 
         genannt), mit dem ein oder mehrere Probleme in der
         Software behoben werden. Ein Patch ist Teil der
         Software und unterliegt den Bestimmungen dieses
         Vertrags, sofern dafür keine anderslautenden Ver-
         einbarungen getroffen wurden. Sie dürfen ein Patch
         nur für die lizenzierten Kopien der Software ver-
         wenden, sofern Sie eine entsprechende Autorisierung
         vom Lizenzgeber erhalten haben.
     (ii)Die Software-Lizenz wird Ihnen für die erworbene 
         Produktversion erteilt. Eine Produktaktualisierung
         (“Aktualisierung”) ist eine spätere Ausgabe der
         Software, die typischerweise durch eine geänderte
         Versionsnummer gekennzeichnet ist (z. B. von x.x
         auf x.y oder auf y.y). Um eine neuere Version
         benutzen zu können, müssen Sie Aktualisierungs-
         lizenzen für alle Lizenzen des Software-Produkts
         erwerben oder Anspruch auf Aktualisierungen aus
         einem Wartungsvertrag mit dem Lizenzgeber haben.
         Nach der Installation der Aktualisierung müssen Sie
         das ersetzte Produkt bzw. die ersetzte Version
         zerstören. Sie dürfen die Aktualisierung aus-
         schließlich gemäß dem für die Aktualisierung
         geltenden Software-Lizenzvertrag und den zuge-
         hörigen Produktnutzungsrechten verwenden.
    I FREIEXEMPLARE UND AUSWERTUNGSSOFTWARE MIT ZEITLICH 
      BEGRENZTER GÜLTIGKEIT.
      Wenn Sie ein Freiexemplar (“Complimentary” oder 
      “Comp”)der Software ungeachtet anderslautender Ab-
      schnitte in	diesem Vertrag, ausschließlich zu
      Demonstrations-, Test- oder Auswertungszwecken er-
      laubt. Wenn Sie eine Auswertungsversion der Software
      mit zeitlich begrenzter Gültigkeit erworben haben,
      dürfen Sie, ungeachtet anderslautender Abschnitte 
      in diesem Vertrag, nur für den Auswertungszeitraum
      eine Kopie der Software installieren und verwenden 
      und diese ausschließlich zu Auswertungs- und
      Testzwecken, jedoch nicht zur Produktion einsetzen.
      Der “Auswertungszeitraum” beginnt an dem Tag, an
      dem Sie die Software zum ersten Mal verwenden,
      und endet (i) an dem Tag, an dem die Auswertungs-
      version mit zeitlich begrenzter Gültigkeit automa-
      tisch nicht mehr funktioniert, oder (ii) sechzig (60)
      Tage nach der ersten Verwendung, je nachdem, welcher
      Zeitpunkt zuerst eintritt. Am Ende des Auswertungs-
      zeitraums erlischt automatisch Ihr Recht, die Auswer-
      tungsversion der Software mit zeitlich begrenzter
      Gültigkeit zu verwenden. Der Zeitraum für die Gültig-
      keit der Software kann nicht verlängert werden. Wenn
      Sie mehrere Software-Produkte auf dem Medium auswer-
      ten, können die Auswertungszeiträume variieren.
    J BENCHMARK-TESTS. Sie sind nicht berechtigt, Benchmark-
      Ergebnisse in bezug auf die Verwendung der Software
      ohne die vorherige schriftliche Genehmigung des
      Lizenzgebers zu veröffentlichen.
    K RECHTSVORBEHALT. Die Software ist Eigentum des Lizenz-
      gebers oder eines Lieferanten des Lizenzgebers. Sie
      ist urheberrechtlich geschützt und wird lizenziert,
      nicht verkauft. Der Lizenzgeber behält sich alle
      Rechte vor, die nicht ausdrücklich in diesem
      Vertrag festgelegt sind.
3 VERTRAGSBEENDIGUNG. Wenn Sie gegen eine der hier genannten
  Vertragsbedingungen verstoßen, kann der Lizenzgeber von
  diesem Vertrag zurücktreten, ohne damit auf irgendwelche
  anderen Rechte oder Ansprüche zu verzichten. Wenn der
  Lizenzgeber von diesem Vertrag zurücktritt, müssen Sie
  alle Kopien der Software zerstören und dies auf Anfrage
  des Lizenzgebers nachweisen.  
4 ÜBERPRÜFUNG. Der Lizenzgeber hat das Recht zu überprüfen,
  ob Sie  die Vertragsbedingungen einhalten. Sie stimmen
  folgenden	Maßnahmen zu:
   A Implementierung interner Schutzmaßnahmen, um nicht 
     autorisiertes Kopieren, Verteilen oder Verwenden
     der Software zu verhindern;
   B Dokumentation der installierten, kopierten oder verwen-
     deten Software-Produkte und, auf Anfrage des Lizenz-
     gebers Ausstellung einer schriftlichen Bestätigung
     über die Anzahl (nach Produkt und Version) der instal-
     lierten Kopien oder die maximale Benutzeranzahl bei
     einer Lizenz für gleichzeitigen Zugriff; und
   C Einwilligung zur Inspektion und Überprüfung Ihrer 
     Computer und Unterlagen auf Einhaltung dieses Vertrags
     durch einen Repräsen- tanten des Lizenzgebers oder
     einen unabhängigen Prüfer während  der normalen
     Geschäftszeiten. Sie erklären sich zur uneinge-
     schränkten Zusammenarbeit mit diesen Prüfern bereit,
     stellen alle benötigten Unterlagen zur Verfügung
     und ermöglichen den Zugriff auf die betreffenden
     Computer. Wenn im Rahmen einer Überprüfung festgestellt
     wird, daß die Software ohne Lizenz installiert ist oder
     verwendet wird bzw. dies in der Vergangenheit der Fall
     war, müssen Sie unverzüglich die erforderlichen zusätz-
     lichen Lizenzen erwerben. Wenn ein Lizenzverstoß von
     mindestens 5 % ermittelt wird, müssen Sie dem Lizenz-
     geber die Kosten für die Überprüfung erstatten und die
     erforderlichen zusätzlichen Lizenzen innerhalb von 30
     Tagen erwerben, ohne Anspruch auf mögliche Preisnach-
     lässe zu haben.
5 EXPORT. Sie sind für die Einhaltung nationaler und inter-
  nationaler Handelsabkommen verantwortlich. Sie erkennen
  an, daß diese Software als “Verschlüsselungs-Software für
  den Massenmarkt” klassifiziert ist und nur unter Einhal-
  tung der Ausfuhrbestimmungen der USA (U.S Government
  Export Administration Regulations) exportiert und reexpor-
  tiert werden kann. Ohne die Genehmigung der US-Regierung
  ist es untersagt, die Software in eines der in den US-
  Ausfuhrbestimmungen aufgeführten verbotenen Länder (u. a.
  Kuba, Iran, Libyen, Nordkorea, Sudan und Syrien) oder an
  eine darin genannte natürliche oder juristische Person
  bzw. einen darin genannten Endbenutzer zu exportieren
  oder zu re-exportieren. Weitere Informationen finden Sie
  unter www.bis.doc.gov/encryption.
6 EINGESCHRÄNKTE RECHTE DER US-REGIERUNG. Durch die Annahme 
  der Lieferung oder die Verwendung der Software erkennt die
  US-Regierung ungeachtet anderslautender Regelungen und im
  höchstmöglichen Umfang gemäß Bundesgesetz folgende Punkte
  an: (a) Der Erwerb dieser Software unterliegt Abschnitt 12
  der FAR (Federal Acquisition Regulations); (b) diese
  Software ist als “kommerzielle Computer-Software” gemäß
  den entsprechenden Vorschriften zur Beschaffung von
  Gebrauchsgütern eingestuft; (c) bei den vom Lizenzgeber an
  der Software vorgenommenen Änderungen handelt es sich um
  geringfügige oder handelsübliche Änderungen; und (d) die
  US-Regierung ist an die Bedingungen dieses Vertrags
  gebunden. Anderslautende Lizenzbedingungen können nur
  beidseitig und schriftlich vereinbart werden. 
7 GELTENDES RECHT UND ANWALTSKOSTEN. Dieser Vertrag unter-
  liegt den Gesetzen des US-Bundesstaates Washington, mit
  Ausnahme der Bestimmungen zu Gesetzeskonflikten und
  ausdrücklich ausschließlich der UN-Konvention über den
  internationalen Warenkauf. Wenn Sie diese Software außer-
  halb der USA erworben haben, gelten unter Umständen die
  Gesetze des jeweiligen Landes. Wenn es zur Durchsetzung
  eines Rechts oder Anspruchs aus diesem Vertrag oder
  hinsichtlich der Auslegung dieses Vertrags zu einer
  gerichtlichen Auseinandersetzung kommt, hat die Partei,
  zu deren Gunsten das Gericht entscheidet, Anspruch auf
  Erstattung ihrer Kosten, einschließlich der Anwaltskosten
  in einem angemessenen Umfang.
8 RECHTE VON LIEFERANTEN. Lieferanten von Code für Dritther-
  steller-Software, der in der Software enthalten ist und
  diesem Vertrag unterliegt, haben in dem eingeschränkten
  Ausmaß, das zum Schutz ihrer Interessen erforderlich ist,
  den Status eines Anspruchsberechtigten.
9 NUTZUNG DES NAMENS. Sie sind damit einverstanden, als 
  Kunde des Lizenzgebers benannt zu werden und daß der
  Lizenzgeber Ihren Namen, Ihre Handelsbezeichnung oder Ihre
  Marke angibt und Ihr Unternehmen in den Kundeninforma-
  tionen und Marketingmaterialien des Lizenzgebers kurz
  beschrieben wird. Sie gestatten dem Lizenzgeber die
  Verwendung Ihres Namens und Ihrer Handelsbezeichnungen und
  Marken ausschließlich in Zusammenhang mit diesen Rechten.
10 AUSSCHLUSS ANDERER VEREINBARUNGEN. Dieser Vertrag ist die
  alleinige Grundlage für Vereinbarungen zwischen Ihnen und
  dem Lizenzgeber hinsichtlich der Software und ersetzt alle
  anderen Verträge oder Vereinbarungen in schriftlicher
  oder mündlicher Form. Die Bedingungen dieses Vertrags
  können nicht durch schriftliche Formulare geändert
  werden, die zur Vertragserfüllung verwendet werden. Eine 
  Änderung der Vertragsbedingungen ist nur durch eine
  ausdrückliche schriftliche Zustimmung beider Parteien
  möglich. Wenn der Lizenzgeber auf die Einhaltung einer
  Bestimmung dieses Vertrags verzichtet, bedeutet dies
  keinen generellen Verzicht auf die Einhaltung dieser oder 
  einer anderen Bestimmung. Wenn ein Teil dieses Vertrags
  nicht durchsetzbar ist, gelten die Bestimmungen im
  größtmöglichen durch das anwendbare Recht gestatteten
  Umfang. Andere Teile des Vertrags behalten ihre Gültig-
  keit. Dieser Vertrag wurde ursprünglich in englischer
  Sprache verfaßt. Wenn er in eine andere Sprache übersetzt
  wurde, ist die englische Version maßgeblich. Falls Sie
  Fragen zu diesem Vertrag haben oder sich aus einem anderen
  Grund mit dem Lizenzgeber in Verbindung setzen möchten,
  wenden Sie sich an den für Ihr Unternehmen zuständigen
  Repräsentanten des Lizenzgebers, oder schreiben Sie an
  folgende Adresse: Attachmate Corporation, 1500 Dexter
  Avenue North, Seattle, WA 98109 USA.

DIE FOLGENDE EINGESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG FÜR DIE SOFTWARE 
WIRD ZU REFERENZZWECKEN IN DIESEM VERTRAG ANGEGEBEN.

EINGESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG
IN MANCHEN LÄNDERN IST EINE EINSCHRÄNKUNG DER GEWÄHRLEISTUNG 
ODER EINE EINSCHRÄNKUNG BEZIEHUNGSWEISE EIN AUSSCHLUSS DER
HAFTUNG NICHT ZULÄSSIG, D. H. DIE NACHFOLGEND BESCHRIEBENEN
EINSCHRÄNKUNGEN GELTEN UNTER UMSTÄNDEN NICHT FÜR SIE.

EINGESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG. Für einen Zeitraum von neun-
zig (90) Tagen ab Erhalt der Software gewährleistet der
Lizenzgeber (a)die Funktionalität der Software entsprechend
den Angaben im Begleitmaterial, sofern die Software nicht
geändert und vorschriftsmäßig verwendet wird, und (b) die
Fehlerfreiheit der vom Lizenzgeber bereitgestellten Medien.
Alle stillschweigenden Gewährleistungen sind auf diesen
Zeitraum von 90 Tagen beschränkt. Diese eingeschränkte
Gewährleistung ist nichtig, wenn der Software-Fehler
auf Modifizierungen, Mißbrauch, falsche Anwendung oder 
einen Unfall zurückzuführen ist. Die eingeschränkte
Gewährleistung gilt nicht für die Auswertungsversionen 
der Software mit zeitlich begrenzter Gültigkeit, die wie
besehen und ohne jegliche Gewährleistung zur Verfügung
gestellt werden.

IHR AUSSCHLIESSLICHER ANSPRUCH. Die Gesamthaftung des 
Lizenzgebers und seiner Lieferanten und Ihr ausschließlicher
Anspruch aufgrund der eingeschränkten Gewährleistung ist,
nach dem Ermessen des Lizenzgebers, auf die Reparatur oder
den Austausch der fehlerhaften Software oder die Zurück-
erstattung des Kaufpreises für die fehlerhafte Software
beschränkt. Dieser Anspruch besteht nur, wenn Sie die
fehlerhafte Software zusammen mit dem Kaufbeleg an den
Lizenzgeber zurückgeben. Wird die Software ausgetauscht,
gilt die Gewährleistung für den verbleibenden Gewährlei-
stungszeitraum oder dreißig (30) Tage, je nachdem, welcher
Zeitraum länger ist. Außerhalb der USA besteht dieser 
Anspruch und die Möglichkeit, die vom Lizenzgeber angebotene
Produktunterstützung zu	nutzen, nur, wenn Sie einen Kaufbe-
leg von einer autorisierten internationalen Verkaufsstelle
vorweisen können.

KEINE WEITEREN GEWÄHRLEISTUNGEN. IM GRÖSSTMÖGLICHEN DURCH 
DAS ANWENDBARE RECHT GESTATTETEN UMFANG SCHLIESSEN DER
LIZENZGEBER UND SEINE LIEFERANTEN HIERMIT ALLE ANDEREN
GEWÄHRLEISTUNGEN AUS, GLEICH OB	MÜNDLICH ODER SCHRIFTLICH;
AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND, EINSCHLIESSLICH, ABER
NICHT BESCHRÄNKT AUF STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG DER
HANDELSÜBLICHKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK,
RECHTSINHABERSCHAFT UND WAHRUNG VON RECHTEN DRITTER - ALLES 
IN BEZUG AUF DIE SOFTWARE SOWIE BEREITGESTELLTEN ODER NICHT
ERBRACHTEN TECHNISCHEN KUNDENDIENST.

EINSCHRÄNKUNG DER GEWÄHRLEISTUNG. DER LIZENZGEBER UND SEINE 
LIEFERANTEN SIND IN KEINEM FALL HAFTBAR FÜR IRGENDWELCHE
SPEZIELLEN, ZUFÄLLIGEN, INDIREKTEN ODER FOLGESCHÄDEN
(EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT	AUF PERSONENSCHÄDEN,
SCHÄDEN AUS ENTGANGENEM GEWINN, GESCHÄFTSUNTERBRECHUNG,
VERLUST VON VERTRAULICHEN ODER ANDEREN INFORMATIONEN,
VERLUST VON PRIVATSPHÄRE SOWIE ANDERE VERMÖGENSSCHÄDEN), 
DIE AUS DER VERWENDUNG DER SOFTWARE ODER DER TATSACHE, DASS
SIE NICHT VERWENDET WERDEN KANN, ODER AUS DER BEREITSTELLUNG
VON TECHNISCHEM KUNDENDIENST ODER DER TATSACHE, DASS KEIN
KUNDENDIENST ERBRACHT WORDEN IST, RESULTIEREN, SELBST DANN
NICHT, WENN DER LIZENZGEBER ODER SEINE LIEFERANTEN AUF DIE 
MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDEN. DIE GESAMT-
HAFTUNG DES LIZENZGEBERS UND SEINER LIEFERANTEN BESCHRÄNKT
SICH GEMÄSS DIESEM VERTRAG UND DER EINGESCHRÄNKTEN GEWÄHR-
LEISTUNG AUF DEN BETRAG, DEN SIE FÜR DIE SOFTWARE ODER DEN
TECHNISCHEN SUPPORT, DIE BZW. DER DEN SCHADEN VERURSACHT
HAT, BEZAHLT HABEN.

ANHANG - PRODUKTNUTZUNGSRECHTE
Nachfolgend werden die Produktnutzungsrechte für die einzel-
nen vom Lizenzgeber angebotenen Software-Produkte aufge-
führt. Alle Drittherstellerprodukte, die mit der Software
zur Verfügung gestellt werden und einem separaten Lizenz-
vertrag unterliegen, sind entsprechend den Bedingungen des
jeweiligen Lizenzvertrags für Sie lizenziert.

FÜR DIE WINDOWS-BASIERTEN EMULATIONSPROGRAMME VON 
ATTACHMATEWRQ, PC-X SERVER UND NFS:
•  DESKTOP-LIZENZEN:  Sie müssen für jeden Computer, auf dem 
   die Software “verwendet” wird, eine Desktop-Lizenz erwer-
   ben und zuweisen. Die Software wird “verwendet”, wenn die
   Software oder eine Komponente der Software installiert
   oder in den temporären oder permanenten Speicher eines
   Computers geladen oder anderweitig darauf zugegriffen
   wird. Der primäre Benutzer des Computers, auf dem die
   Software verwendet wird, kann eine zweite Kopie erstel-
   len, um auch zu Hause oder auf einem tragbaren Computer
   mit der Software arbeiten zu können.
•  LIZENZPAKET FÜR DIE GLEICHZEITIGE NUTZUNG: Sie müssen ein 
   Lizenzpaket für die gleichzeitige Nutzung für die maxi-
   male Anzahl von Benutzern erwerben, die die Software
   gleichzeitig verwenden bzw. gleichzeitig darauf zugrei-
   fen. Im Zusammenhang mit solchen Lizenzpaketen sind fol-
   gende Punkte zu beachten: (i) Die Software darf nur in
   einer entsprechend konfigurierten Windows Terminal
   Services-Umgebung (auch “Mehrbenutzer-Windows”-, “WTS”-
   oder “Citrix Metaframe Server”-Umgebung genannt)verwen-
   det werden;(ii) Sie müssen die gleichzeitige Verwendung
   nach Produkt und Version überwachen, steuern und darüber
   (auf Anfrage des Lizenzgebers) Bericht erstatten; und
   (iii) Sie benötigen vom Lizenzgeber ein gültiges
   Zertifikat für Ihr Lizenzpaket.

FÜR ATTACHMATEWRQ REFLECTION FOR THE WEB:
Reflection for the Web beinhaltet (a) Computer-Software, 
einschließlich, aber nicht beschränkt auf: (i) Verwaltungs-
programme für Verteilung, Sicherheit und Überwachung
(“Reflection Administrator”) und (ii) bestimmte CAB- und
JAR-Dateien; die Dateien oder Komponenten daraus werden auf
den Computer eines Benutzers (zusammen oder einzeln
“Terminal-Emulationskomponente” genannt) heruntergeladen,
und (b) die zugehörige Dokumentation.
• LIZENZPAKET FÜR DIE GLEICHZEITIGE NUTZUNG: Sie müssen ein 
  Lizenzpaket für die gleichzeitige Nutzung für die
  maximale Anzahl von Benutzern erwerben, die gleichzeitig
  die Terminal-Emulationskomponente verwenden bzw. darauf
  zugreifen; (ii) das in der Software integrierte Nutzungs-
  Überwachungsprogramm (oder ein Programm, das dieselben
  Daten liefert) konfigurieren und verwenden, um die gleich-
  zeitige Benutzung nach Produkt und Version zu überwachen, 
  zu steuern und darüber (auf Anfrage des Lizenzgebers)
  Bericht zu erstatten; und (iii) vom Lizenzgeber ein
  Zertifikat als Nachweis des Lizenzpakets erwerben.
• BENUTZERLIZENZ: Damit Endbenutzer die Software verwenden 
  können, müssen Sie eine Benutzerlizenz für jeden Endbenu-
  tzer erwerben, der die Terminal-Emulationskomponente
  herunterlädt. Ein lizenzierter Endbenutzer darf die
  Terminal-Emulationskomponente ausschließlich zum Anzeigen
  und Verwenden der Reflection-Web-Seite auf seinem Computer
  zwischenspeichern.
• VERWENDUNG VON REFLECTION ADMINISTRATOR: Wenn Sie ein
  Lizenzpaket für die gleichzeitige Nutzung oder eine
  Benutzerlizenz für die Software erwerben, können Sie einer
  angemessenen Anzahl von Benutzern(“Administratoren”) die
  Verwendung von Reflection Administrator ermöglichen, für
  den ausschließlichen Zweck, die lizenzierten Endbenutzer
  dieser Software zu unterstützen. Sie müssen eine separate
  Server-Lizenz für Reflection Administrator erwerben, damit
  Reflection Administrator für andere Produkte als
  Reflection for the Web verwendet werden kann.

FÜR REFLECTION ADMINISTRATOR VON ATTACHMATEWRQ-EIGENSTÄNDIGE 
INSTALLATION:
• SERVER-LIZENZ: Sie müssen für jede Kopie der Software (mit 
  ihren Verwaltungs-, Überwachungs-Sicherheits-Server-
  Komponenten), die auf einem physischen Server
  installiert ist, eine Server-Lizenz erwerben und
  zuweisen. Statt alle Software-Komponenten auf einem
  Server zu installieren, haben Sie die Möglichkeit, die
  Sicherheits-Server-Komponente auf einem Server und die
  Verwaltungs- und Überwachungskomponenten auf einem
  anderen Server zu installieren.

FÜR ATTACHMATEWRQ REFLECTION FOR SECURE IT:
• LIZENZ FÜR CLIENT FÜR WINDOWS, UNIX ODER z/OS: Sie müssen 
  für jeden Computer, auf dem die Software “verwendet” wird,
  eine Client-Lizenz erwerben und zuweisen. Die Software
  wird “verwendet”, wenn die Software oder eine Komponente
  der Software installiert oder in den temporären oder
  permanenten Speicher eines Computers geladen oder ander-
  weitig darauf zugegriffen wird. Der primäre Benutzer des
  Computers, auf dem die Software verwendet wird, kann eine
  zweite Kopie erstellen, um auch zu Hause oder auf einem
  tragbaren Computer mit der Software arbeiten zu können.
• LIZENZ FÜR SERVER FÜR WINDOWS, UNIX ODER z/OS: Sie müssen 
  für jede Kopie der Software, die auf einem Server instal-
  liert ist und mit einer einzelnen logischen Partition,
  einer einzelnen virtuellen Maschine oder einer einzelnen
  Instanz eines Betriebssystems verwendet wird, eine Server-
  Lizenz (“Server-Lizenz”) erwerben und zuweisen. Wenn Sie
  die Software mit einer anderen Instanz desselben Betriebs-
  systems oder mit einem anderen Betriebssystem verwenden, 
  müssen Sie für jedes weitere Betriebssystem eine weitere
  Server-Lizenz erwerben. Wenn Sie eine Server-Lizenz für
  Reflection for Secure IT Server für UNIX oder Server für
  z/OS erwerben, können Sie außerdem eine Kopie des entspre-
  chenden Reflection for Secure IT Client-Produkts, das zum
  Server-Produkt gehört, auf demselben Server installieren 
  und verwenden, sofern dies ausschließlich zum Zweck der
  Verwaltung des Server-Produkts erfolgt.
• WEITERE EINGESCHRÄNKTE RECHTE (NUR SERVER FÜR UNIX): Wenn 
  Sie eine Server-Lizenz für Reflection for Secure IT Server
  für UNIX erwerben, können Sie außerdem nach vorheriger
  schriftlicher Benachrichtigung des Lizenzgebers den Quell-
  code von Reflection for Secure IT Server für UNIX und
  Reflection for Secure IT Client für UNIX verwenden, sofern
  dies ausschließlich dem Zweck dient, den Quellcode in
  Binärdateien zu kompilieren, die (a) auf Plattformen in
  Ihrer IT-Umgebung verwendet werden, die von der Software
  anderenfalls nicht unterstützt werden, oder um (b) neue
  Funktionen hinzuzufügen, die anderenfalls nicht zur Ver-
  fügung stünden, z. B. eine Änderung des Standard-Instal-
  lationsverzeichnisses oder die Konfiguration einer exter-
  nen Authentifizierungsmethode. Sie dürfen nur die beim
  Kompilieren erstellten Binärdateien für interne Zwecke
  verwenden. Der Quellcode darf nicht anderweitig verwendet
  werden. Vor dem Kompilieren des Quellcodes gemäß den
  Anweisungen in diesem Abschnitt müssen Sie den Lizenzgeber
  schriftlich darüber informieren, auf welchen Plattformen
  die kompilierten Binärdateien verwendet werden sollen. Der 
  Lizenzgeber und/oder seine Lieferanten behalten alle
  Rechte an der Software und den daraus abgeleiten Dateien.
  Senden Sie Ihre schriftliche Benachrichtigung an die
  E-Mail-Adresse wrqsupport@attachmatewrq.com.


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